Der Sozialausschuss hatte um Stellungnahme gebeten, da geklärt werden sollte, ob der Rechtsanspruch von Eltern auf Hilfen zur Erziehung (HzE) in ein Recht der Kinder / Jugendlichen auf sichere und gewaltfreie Erziehung überführt werden könnte, da es eine häufig geäußerte Kritik einer "Familienlastigkeit" an diesem Gesetz gäbe.
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