Hilfeverständnis
Unsere Sicht auf das Wohl des Kindes
Das Wohl und der Schutz von Kindern sind das Leitmotiv unserer Arbeit.
Zuallererst liegt es in der Verantwortung der Eltern, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen.
Die Erziehung und Versorgung von Kindern stellt für Eltern eine vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabe dar, für deren Wahrnehmung sie Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung haben. Ihr Handeln ist dabei unter anderem abhängig von ihrer eigenen Biographie, der Familiengeschichte, den familiären Beziehungen, den individuellen Besonderheiten des Kindes sowie von den aktuellen Lebensumständen der Familie und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Ist das Wohl der Kinder durch inner- oder außerfamiliäre Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch gefährdet, benötigen Kinder und Eltern Hilfe und Unterstützung.
Unser Verständnis von Hilfe
Kinderschutz gelingt überwiegend nur im Kontakt mit den Eltern. Das bedeutet für uns als Helfer auch, sich auf Situationen und Geschehnisse einzustellen, wie sie sich darstellen, auch wenn sie vielleicht erschreckend oder für Kinder und Jugendliche in erheblichem Maße gefährdend sind. Es bedeutet, dass wir versuchen zu verstehen, ohne mit dem Geschehenen einverstanden zu sein.
Transparenz im Hilfeprozess ist für uns ein wichtiges Prinzip. Ziele, Wege und Vereinbarungen erarbeiten wir gemeinsam mit der Familie und den beteiligten Fachkräften.
Hilfen brauchen Zeit, um auf Dauer wirksam zu sein.
Besonders wichtig ist uns, dass die Eltern Verantwortung für das Wohl ihres Kindes übernehmen.
Unsere Hilfen zielen darauf ab,
- den Schutz von Kindern zu sichern
- Kinder zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern und ihre Interessen wahrzunehmen
- eine positive Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung zu fördern
- die Kompetenzen der Eltern zu stärken
- bereits entstandene Schädigungen oder Beeinträchtigungen konstruktiv zu bearbeiten und Entwicklung zu ermöglichen
Wenn unsere Hilfen nicht ausreichen, um das Wohl des Kindes zu sichern, nehmen wir entsprechend unseres Schutzauftrages gemäß § 8a KJHG/ SGB VIII Kontakt zum Jugendamt auf. Dies kann im Konfliktfall auch gegen den Willen, nicht aber ohne Wissen der Eltern geschehen.
Unser Hilfeangebot
- richtet sich an Kinder, Jugendliche und Eltern
- umfasst Beratung, Therapie oder Klärungshilfe in der akuten Krise und präventive Angebote wie die Frühen Hilfen am Kinderschutz-Zentrum
- bietet bei inner- und außerfamiliärer Gewalt Hilfen, auch im kooperativen Verbund mit anderen Einrichtungen
- unterstützt Fachkräfte durch Fachberatung, Supervision und Fortbildung bei Themen des Kinderschutzes
Unsere gesellschaftliche Verantwortung für das Kindeswohl
Im Sinne unseres Verständnisses von Kinderschutz wirken wir bei gesellschaftspolitischen Fachdiskussionen um das Kindeswohl mit und versuchen auf die Rahmenbedingungen des Hilfesystems sowie die Qualität von Hilfeprozessen Einfluss zu nehmen.