Zeugenbegleitung oder Psychosoziale Prozessbegleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Leistung der Psychosozialen Prozessbegleitung ab dem Jahr 2025 in unserer Einrichtung nicht mehr angeboten werden kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Information auch dann gilt, wenn an anderer Stelle noch anderslautende Angaben zu finden sind.
Weitere Informationen für Zeuginnen und Zeugen sowie zum Opferschutz erhalten Sie im Internet unter:
Seite des Justizministeriums Schleswig-Holsteins zur Psychosozialen Prozessbegleitung
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.