Kinderschutz-Zentrum Lübeck

Zeugenbegleitung oder Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit dem 01.01.2017 haben Betroffene von schweren Gewalt- und/oder Sexualstraftaten jeden Alters, somit auch Kinder und Jugendliche, einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung vor, während und nach einem Gerichtsprozess. Dieses Angebot nennt sich bundesweit Psychosoziale Prozessbegleitung. Vor dem 01.01.2017 war dieses Angebot in Schleswig-Holstein als Zeugenbegleitung bekannt.

Psychosozialer Prozessbegleitung soll den Betroffenen helfen, die Folgen der Straftat zu reduzieren und sie auf den Gerichtsprozess und die damit verbundene Aussage als Zeugen vorzubereiten und sie während des gesamten Prozesses zu begleiten. Diese Begleitung wird durch speziell geschulte professionelle Fachkräfte durchgeführt.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist im Raum des Landgerichts Lübeck wie folgt aufgeteilt: Das Kinderschutz-Zentrum Lübeck bietet die Begleitung für Jungen und Männer jeden Alters und für Mädchen bis 14 Jahre an.

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
An der Untertrave 78
23552 Lübeck
Tel: 04 51 / 7 88 81
kinderschutz-zentrum-luebeck@awo-sh.de

Ergänzend bietet der FrauenNotruf Lübeck für Mädchen ab 14 Jahren und Frauen im Landgerichtsbezirk Lübeck ebenfalls Psychosoziale Prozessbegleitung an.

FrauenNotruf Lübeck
Musterbahn 3
23552 Lübeck
www.frauennotruf-luebeck.de

Weitere Informationen für Zeuginnen und Zeugen sowie zum Opferschutz erhalten Sie im Internet unter:
Seite des Justizministeriums Schleswig-Holsteins zur Psychosozialen Prozessbegleitung

Sie können sich jeder Zeit auch direkt an die Beratungsstellen wenden.

Die Kosten dieses Angebots übernimmt das Land Schleswig-Holstein.

Dieses Angebot wird vom Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

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Anschrift

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
Ziegelstraße 2
23556 Lübeck

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