Fachberatung gem. § 8a/b SGBVIII
nach Bundeskinderschutz-Gesetz
Beratung für Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie nach dem Bundeskinderschutzgesetz Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft im Kinderschutz. Sie können uns als insoweit erfahrene Fachkraft (gem. § 8a/b SGB VIII) hinzuziehen, um Ihr weiteres Handeln besonnen zu planen.
Wir beraten Sie bei Ihrem Auftrag, Kinder zu schützen, bei denen Sie Anzeichen von Kindeswohlgefährdung wahrnehmen:
- bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen
- beim Kontakt zu den Eltern und den Kindern/ Jugendlichen
- bei der Klärung eines Verdachts auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch
Wir überlegen mit Ihnen, wenn Sie …
- Ihre Einschätzung eines Kindes oder einer Familie noch einmal überprüfen wollen,
- unsicher sind, welche Hilfe geeignet sein könnte
- Fragen zu Setting und Fokus Ihrer Arbeit haben
- Fragen zu Verfahren, Abläufen, Datenschutz oder Dokumentation haben
- den Eindruck haben, dass positive Veränderungen in der Familie ausbleiben
- in ihrem Kontakt zum Kind emotional belastende Gefühle erleben
- die Kooperation zu anderen Helfern, Abteilungen und Diensten erforderlich ist, aber nicht gelingt
Die Beratung kann einmalig oder als prozesshafte Begleitung über einen vereinbarten Zeitraum erfolgen.
Möglich ist Einzelberatung, Teamberatung oder eine gemeinsame Beratung verschiedener, beteiligter Institutionen.