Kinderschutz-Zentrum Lübeck

Netzwerkarbeit

Arbeitskreis Kinderschutz

Das Kinderschutz-Zentrum Lübeck nimmt aktiv am Kooperationskreis (gemäß § 12 Schleswig – Holsteinisches Kinderschutz- Gesetz und Bundeskinderschutzgesetz Art 1 (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) teil.

Ziel dieses Arbeitsgremiums ist die strukturelle Verbesserung und Intensivierung der Kooperation zwischen all den Institutionen, Hilfeanbietern und Organisationen, die mit möglicher Kindeswohlgefährdung in Berührung kommen. Hierzu gehört insbesondere die Gewährleistung verlässlicher Informationen bei möglicher Kindeswohlgefährdung und eine vernetzte Kooperation zwischen den mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen. Die Kooperationskreise treffen sich mindestens einmal jährlich.

Teilnehmer der Kooperationskreise sind insbesondere VertreterInnen folgender Institutionen:

  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Träger freier Jugendhilfe
  • Gesundheitsamt
  • Kliniken und Vertreter niedergelassener Kinderärzte
  • Schulen und Sozialarbeit
  • Polizei- und Ordnungsbehörden und
  • die Staatsanwaltschaften
  • Familiengerichte

Gerade die Analyse schwieriger Kinderschutzverläufe hat gezeigt, dass gelingende Hilfe möglich wird, wenn folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

  • Klärung aufeinander bezogener und abgestimmter Verantwortungsübernahme für den Hilfeprozess mit psychosozial hochbelasteten Familien, d.h. für Familien und Helfer transparent wird, welche Ziele von welchem Helfer mit welchem fachlichen Vorgehen erreicht werden sollen
  • Schaffung fallunabhängige Gelegenheiten für ein interdisziplinäres Kennenlernen (z. B. Qualitätszirkel, offene Fallreflexionsrunden…), da so die unterschiedlichen  Handlungs- und Entscheidungslogiken der beteiligten Organisationen nachvollziehbar werden
  • Kinderschutz bedarf der intensiven, interdisziplinären und kontinuierlichen Kommunikation unter den Beteiligten

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Kontakt

Anschrift

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
Ziegelstraße 2
23556 Lübeck

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Träger & Förderer